Eltern / SchülerInnenbrief von BM Faßmann
12. Mai 2021CRONA-Neuregelungen ab 15.06.2021
14. Juni 2021Aufgrund der stetig fallenden Infektionszahlen werden aktuell weitreichende „Lockerungen“ im Kontext der Pandemie möglich. Zu diesen „Lockerungen“ gehören natürlich nach wie vor auch wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19. Das bedeutet auch, dass die regelmäßigen Selbsttestungen an den Schulen auch ab 17. Mai die zentrale Voraussetzung für den Schulbesuch bleiben – mit einem für die Schülerinnen und Schüler neuen, wesentlichen Vorteil:
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab morgen (19.05.2021) einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage zum Beispiel im Restaurant oder beim Frisör beziehungsweise an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
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