Leistungsfeststellung (Schularbeiten, Tests)
5. Dezember 2020Schwerpunkte | Akzente am BRG Spittal/Drau
17. Dezember 2020Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten!
Das dauernde Tragen des MSN ab 9.12.2020 hat für viele Diskussionen gesorgt. Die Schule hat von Seiten der Bildungsdirektion und des Ministeriums genaue gesetzliche Vorgaben bekommen an die wir uns auch halten werden.
Unsere Lehrerinnen und Lehrer werden jedoch in dieser Situation mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.
Wir werden folgende Maßnahmen setzen:
- Die SchülerInnen sollen mehrmals pro Tag im Unterricht für ein paar Minuten mit dem Lehrer ins Freie gehen. Hier kann dann der MNS abgenommen werden.
- Während des Stoßlüften, wenn die SchülerInnen am Platz sitzen und der Abstand eingehalten werden kann, darf der MNS abgenommen werde.
Für eine Befreiung von der Maskenpflicht ist ein ärztliches Attest erforderlich. Diese ist bei der Schulleitung per Mail () einzubringen und wird von der BD geprüft.
Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht
Für jene Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte), welche sich aus sonstigen, mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen, nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Eine Begleitung durch „Distance Learning“ erfolgt hier nicht.
Ortsungebundener Unterricht für Risikogruppen im Sinne des § 8 C-SchVO 2020/21
Für SchülerInnen der Risikogruppen bleibt die bisherige Regelung aufrecht.
Ich hoffe wir können diese schwierige Phase gemeinsam gut meistern und vertraue auf den Zusammenhalt in unsere Schulgemeinschaft am BRG Spittal/Drau.
IHR TEAM BRG